Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen zur Einwilligung des Nutzers in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Ziffer 13).

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Nutzer und rexincom GmbH für die Nutzung der rexincom Portal-Verbindungsdienste. rexincom GmbH kurz rexincom genannt!

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 rexincom erbringt sämtliche kostenlose sowie kostenpflichtige Dienste, Angebote, Inhalte, Tarife und Produkte (allgemein: Leistungen) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Einzelfall durch produktspezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie produktspezifische Leistungsbeschreibungen der rexincom ergänzt bzw. modifiziert werden. Sofern sich auf den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der rexincom nichts Abweichendes ergibt, gelten die nachfolgenden
Regelungen:

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn rexincom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Vertragsangebot, Vertragsschluss

2.1 Die Nutzung von rexincom Diensten kann vorbehaltlich gesonderter Regelungen (z.B. Ziffer 5.1.2) nur erfolgen, wenn der Nutzer über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter vorliegt und er seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Mit der Inanspruchnahme der Dienste oder Produkte versichert der Nutzer, dass er volljährig ist oder die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter vorliegt.

2.2 Zur Annahme des Antrages des Kunden zur Teilnahme an rexincom Diensten behält sich rexincom vor,

a) im Rahmen einer Bonitätsprüfung bei mit der rexincom verbundenen Unternehmen oder dem in Ziffer 14 bezeichneten Telekommunikationspool Auskünfte einzuholen und die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen;

b) die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen mit rexincom oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (der Unternehmensgruppe) im Rückstand ist oder unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind;

c) den Vertragsabschluss ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu verweigern.

2.3 Für die Nutzung der von rexincom bereitgestellten Dienste, Angebote und Inhalte, ist eine Registrierung des Nutzers bei rexincom erforderlich. Die Registrierung kann auch im Rahmen einer Bestellung von kostenpflichtigen Diensten erfolgen. Der Nutzer hat sämtliche für die Registrierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß anzugeben.

2.4 Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm sämtliche Informationen bezüglich angefragter bzw. bestehender Verträge zwischen dem Nutzer und rexincom durch rexincom per E-Mail an eine vom Kunden bei Vertragsanmeldung angegebene E-Mail Adresse geschickt werden.

2.5 rexincom bietet auch kostenpflichtige Leistungen an. Für die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen ist jeweils der Abschluss weiterer Verträge zwischen dem Nutzer und rexincom erforderlich. Kostenpflichtige Verträge werden soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart unter der Bedingung geschlossen, dass der Nutzer mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und eine gültige Einzugsermächtigung erteilt hat.


3. Widerrufsrecht

Für Verträge, die unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, d.h. online, per E-Mail, Telefon, Telefax oder Briefpost geschlossen wurden sowie für Haustürgeschäfte steht dem Nutzer ein Widerrufsrecht zu, sofern er eine natürliche Person ist und das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Hinweis sowie die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgen jeweils im Rahmen des Vertragsschlusses über kostenpflichtige Leistungen durch rexincom.


4. Leistungsbestandteile

4.1 Soweit rexincom Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht.


5. Nutzungsbedingungen einzelner Leistungen

5.1 Content/Foren und Chat:

5.1.1 Unter Content Providing im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Bereitstellung sowie Einspeisung von Inhalten in das Internet sowie die Versendung von Newslettern durch rexincom per E-Mail an die Nutzer verstanden.

5.1.2 rexincom behält sich vor, dem Nutzer unterschiedliche sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Chat Dienste zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung solcher Communities und der Chat Dienste ist nur Nutzern über 16 Jahren gestattet. Der genaue Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungs bzw. Produktbeschreibung. rexincom behält sich vor, den Leistungsumfang jederzeit zu erweitern, insbesondere Erweiterungen vorzunehmen, die der Sicherung der Funktionalität oder der Weiterentwicklung des Dienstes dienen.

5.1.3 Die Bereitstellung sämtlicher Inhalte und Angaben auf den Internetseiten von rexincom erfolgen ohne Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben.

5.1.4 Sämtliche Inhalte der Internetseiten sowie der Newsletter von rexincom unterliegen dem Urheberrecht von rexincom bzw. deren Lizenzgebern. Der Nutzer ist lediglich berechtigt, die Inhalte in der von rexincom zur Verfügung gestellten Form bestimmungsgemäß einzusehen. Im Übrigen behält sich rexincom alle Rechte vor. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Onlinedienste und Internet sowie Vervielfältigungen auf Datenträgern, sowie Ausdrucke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von rexincom erfolgen; Ausnahme bei persönlichem Gebrauch. Eine Verlinkung auf die Internetseiten von rexincom dergestalt, dass neben den Internetseiten noch andere Inhalte für den Benutzer auf dem Bildschirm erscheinen (z.B. durch so genannte Frames) oder der Eindruck entsteht, die Internetseiten von rexincom seien einem Dritten zurechenbar (sog. Deeplinks) bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung von rexincom.

5.1.5 rexincom behält sich das Recht vor, Inhalte aus den Diskussionsforen jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung des Nutzers zu entfernen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass diese rechtswidrig sind bzw. Dritte gegenüber rexincom die Rechtswidrigkeit von Inhalten behaupten, die Inhalte anstößig oder feindselig sind, gegen die guten Sitten der allgemeinen öffentlichen Kommunikation verstoßen oder die geregelte Kommunikation der Nutzer untereinander erschweren. Dazu kann auch gehören, dass ein Forum zu voll und damit unübersichtlich wird.

5.1.6 rexincom ist berechtigt, Nutzer bereits nach erstmaliger Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten bzw. bei Verstößen gegen die guten Sitten der allgemeinen öffentlichen Kommunikation von der Benutzung des Diskussionsforums bzw. den rexincom Login Namen für die Nutzung des Chatprogramms zu sperren.

5.1.7 Der Vertrag über die Nutzung kostenpflichtiger Dienste wird mit der vom Nutzer gewählten Mindestlaufzeit geschlossen. Er ist jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Erfolgt eine Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Kündigung des Nutzers hat schriftlich (nicht in elektronischer Form) per Post oder per Fax zu erfolgen. Die Kündigung ist zu richten an rexincom, Uttsberg 8. 91325 Adelsdorf-Aisch oder per Telefax an 09195 929 628.

5.1.8 Nach Kündigung eines kostenpflichtigen Chat Produkts erfolgt mit Ablauf des Vertrages eine automatische Umstellung auf das kostenlose Chat Produkt.


6. Urheberrecht, Lizenzvereinbarungen

6.1 Rechtsinhaber der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Programme ist rexincom oder einer ihrer Geschäftspartner, der rexincom zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat.

6.2 Für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhält der Nutzer von rexincom ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen sowie Teile des Programms, letzteres selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind.

6.3 Das Recht zur Nutzung endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen rexincom und dem Nutzer. Sollte die Lizenzvereinbarung zwischen rexincom und dem jeweiligen Programmhersteller vorzeitig enden, entfällt das Nutzungsrecht des Nutzers ebenfalls. In diesem Fall wird rexincom dem Nutzer bereits im Voraus gezahlte Entgelte für die Nutzung der Software erstatten.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der das entsprechende Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm nur auf einem Rechner nutzen. Eventuell mitgeteilte Aktivierungscodes hat der Nutzer geheim zu halten. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet.

6.5 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Nutzer darf Urheberrechtsvermerke von rexincom bzw. der weiteren Lizenzinhaber nicht verändern oder entfernen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse Assemble Reverse Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

6.6 Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen des Programmherstellers. rexincom weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass der Nutzer im Rahmen der Installation sowohl die Lizenzbestimmungen des Progammherstellers als auch die Software Lizenzvereinbarung bestätigen muss.

6.7 Soweit rexincom an den Nutzer Softwareprodukte Dritter verkauft, gelten weiterhin die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.


7. Pflichten des Nutzers

7.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie soweit erforderlich die Angaben zu seinem Telefonanschluss sachlich richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollten sich die bei der Registrierung anzugebenden Stammdaten oder Zahlungsdaten während der Laufzeit bestehender Verträge ändern, ist der Nutzer verpflichtet, dies rexincom unverzüglich mitzuteilen, indem er eine Änderung der Daten online selbst vornimmt.

7.2 Der Nutzer hat sämtliche in seiner Betriebssphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch rexincom notwendig sind.

7.3 Der Nutzer verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung der Dienste von rexincom. Er versichert im Rahmen der Benutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten sowie gegen sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht) oder sonstige geltenden Rechtsvorschriften zu verstoßen. Insbesondere untersagt ist die Verbreitung von jugendgefährdenden, Kinder/pornografischen, extremistischen und rassistischen Inhalten, Virenangriffe, Kettenbriefe sowie die Versendung von massenweise gleich lautenden E-Mails ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers (sog. Spamming). Auch untersagt ist der Missbrauch der Dienste von rexincom für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerks, osts oder Accounts (Cracking,Hacking, sowie Denial of Service Attacks). Vorgenannte Handlungen berechtigten rexincom ohne Angabe von Gründen zur sofortigen außerordentlichen Kündigung der Vertragsverhältnisse und zur Sperrung des Zugangs zum Internet.

7.4 Der Nutzer stellt rexincom von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Netzwerkes durch den Nutzer frei. Der Nutzer unterrichtet rexincom unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Netzwerkes.

7.5 Der Nutzer erklärt, dass er, wenn er absichtlich oder unabsichtlich, wissentlich oder unwissentlich Dritten die Benutzung seines Zugangs bzw. seines Login Namens ermöglicht, voll verantwortlich für alle Online Handlungen dieser Personen ist. Der Nutzer haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch und hat alle anfallenden Kosten der unberechtigten Nutzung zu tragen.

7.6 Der Nutzer hat seine Verbindungskennung (Kundennummer, Passwort, ggf. PINs und Weitere eventuelle Zugangsdaten) geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. rexincom weist darauf hin, dass die Speicherung von Passwörtern etc. auf dem Rechner die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte hervorruft. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis vom Passwort etc. erlangt haben, so ist der Nutzer verpflichtet, rexincom unverzüglich darüber zu informieren und die Änderungen der entsprechenden Daten zu veranlassen oder soweit möglich selbst vorzunehmen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung der Verbindungskennung hat der Nutzer zu tragen, soweit er für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist.

7.7 rexincom nimmt regelmäßig Datensicherungen vor, kann jedoch nicht garantieren, dass ein Backup für alle Daten des Nutzers erfolgt. Der Nutzer nimmt dies zur Kenntnis und wird selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten Sorge tragen. rexincom übernimmt keine Haftung für den Verlust von Eintragungen und Daten des Nutzers.

7.8 Erlangt rexincom von einer unerlaubten Handlung des Nutzers Kenntnis oder wird rexincom von einer vermeintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird rexincom im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungs und Ordnungsbehörden weitergeben, sofern dies seitens des Gesetzgebers gefordert ist. Sollte zuvor aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten Handlung durch rexincom erforderlich sein, wird rexincom diesem nachkommen.

7.9 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Leistungen von rexincom Dritten entgeltlich zu Nutzung zu überlassen, es sei denn, rexincom hat die Überlassung vorher ausdrücklich genehmigt. Dritte sind auch verbundene Unternehmen.

7.10 Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten, ist rexincom berechtigt, den Zugang und die Leistungen zu sperren. Die Sperre entbindet den Nutzer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Grundentgelte. Bei groben Verstößen behält sich rexincom das Recht zur  außerordentlichen Kündigung vor.


8. Preise und Zahlungen

8.1 Bei kostenpflichtigen Leistungen wird der Nutzer vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung auf die Kostenpflicht hingewiesen.

8.2 Die für die Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Leistungen anfallenden Entgelte bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preisen. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Leistungs bzw. Produktbeschreibung bzw. den jeweils gültigen Preislisten.

8.3 Im Rahmen eines Dienstes vereinbarte Pauschalen bzw. Grundgebühren sind, soweit nichts anderes vereinbart, monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Entgelte für nutzungsabhängige Leistungen sind mit Erbringung der Leistung fällig. Ihre Abrechnung erfolgt jeweils zu Beginn eines Rechnungsmonats über die in dem vergangenen Rechnungsmonat angefallenen Entgelte.

8.4 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der rexincom Dienste durch Dritte entstanden sind, soweit der Nutzer diese zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Nutzer jede Nutzung, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat.

8.5 Alle vom Nutzer geschuldeten Entgelte sind in EURO zur Zahlung fällig. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.

8.6 Der Nutzer hat die Möglichkeit per Lastschriftverfahren zu zahlen; bei einigen Produkten wird dem Nutzer darüber hinaus auch die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte eingeräumt. Die dem Nutzer zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Bestellprozess. In jedem Fall hat der Nutzer die erforderlichen Daten bei dem jeweiligen Vertragsschluss anzugeben. Durch Angabe der Bankverbindung ermächtigt der Nutzer rexincom zur Einziehung der fälligen Entgelte. In dem Fall, dass eine Abbuchung oder Einziehung der Entgelte (z.B. auf Grund vorzeitigem Widerruf der Einzugsermächtigung, einer Auflösung oder Sperre des angegebenen Kontos oder auf Grund des Ablaufs der Kreditkarte, ohne Angabe einer alternativen Einzugsermächtigung bzw. einer anderen Bankverbindung oder Kreditkarte) fehlschlägt oder nicht möglich ist, hat rexincom das Recht, den zentralen rexincom Login zu sperren.

8.7 Gebühren für durch den Nutzer zu vertretende Rücklastschriften oder für nicht gedeckte Kreditkarten hat der Nutzer zu tragen. Für jeden Fall werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 10,00 fällig. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.

8.8 Bei Widerruf der Einzugsermächtigung, bei einer Rücklastschrift, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder bei sonstigen Veränderungen im Zahlungsablauf kann rexincom die Inkassoart auf Rechnungszahler umstellen. Auf Grund des höheren Aufwands werden dem Nutzer als Rechnungszahler zusätzliche Kosten in Höhe von € 5,50 (inkl. MwSt.) pro Rechnungsstellung berechnet. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen. Die Rückumstellung von Rechnungszahler auf Lastschriftzahler erfolgt nur nach schriftlichem Antrag.

8.9 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Nutzers wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen usw. werden dem Rechnungkonto des Nutzers gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.

8.10 Leistet der Nutzer auf Rechnungen von rexincom nur Teilbeträge und sind in der Rechnung auch Entgelte Dritter enthalten, so wird die Zahlung zuerst auf Forderungen von rexincom angerechnet, sofern der Nutzer keine andere Zweckbestimmung trifft.

8.11 rexincom behält sich vor, eine Rechnung über einen Kleinstbetrag nicht zu Ihrem turnusgemäßen nächsten Abrechnungszeitpunkt zu erstellen, sondern diese Rechnungsposten innerhalb der beiden folgenden Abrechnungszeiträume in Rechnung zu stellen.

8.12 Werden bei Vertragsschluss Freimonate, d.h. Monate ohne Grundgebühr, z.B. im Rahmen eines Laufzeitbonusses vereinbart, werden diese Leistungen von rexincom zum Vertragsende erbracht, falls in den Angeboten oder Leistungsbeschreibungen nichts anderes angegeben ist.

8.13 rexincom behält sich, im Interesse und zum Schutz des Kunden, das Recht zur vorübergehenden Sperrung des rexincom Logins bzw. des jeweiligen Dienstes für den Fall vor, dass ein sprunghafter Anstieg der Verbindungskosten vorliegt oder dass im Zusammenhang mit der angegebenen Kontoverbindung der Verdacht einer Straftat besteht. rexincom ist zu einer entsprechenden vorübergehenden Sperrung jedoch nicht verpflichtet.

8.14 Einwendungen gegen die Rechnung hat der Nutzer innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform gegenüber rexincom anzuzeigen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.

8.15 Die Berechnung und/oder der Einzug der vertraglich angefallenen Entgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung von rexincom, von verbundenen Unternehmen oder in Abhängigkeit vom Produkt eines anderen Netzbetreibers.

8.16 rexincom behält sich das Recht vor, im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland die Preise für alle Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung entsprechend anzupassen. Dem Kunden steht für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht zu. Diese Bestimmung gilt nicht für Verträge über Waren oder Dienstleistungen (außerhalb von Dauerschuldverhältnissen), die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen.


9. Verzug

9.1 Gerät der Nutzer mit der Entgeltzahlung in Verzug, kann rexincom den zentralen rexincom Login bzw. einzelne Dienste sperren. Die Sperre darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Die Sperre entbindet den Nutzer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Grundentgelte. Eine Sperre wird aufgehoben oder unterbleibt, falls gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben werden, der Durchschnittsbetrag der letzten unstrittigen Rechnung bezahlt ist oder eine Stundungsvereinbarung getroffen worden ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der einzelnen Vertragsverhältnisse bleibt in jedem Falle unberührt.

9.2 Gerät der Nutzer für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder in einem längeren Zeitraum mit der Zahlung eines Entgeltes in Höhe von zwei monatlichen Rechnungsbeträgen in Verzug, so kann rexincom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Rexincom behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten, einen geringeren als den geltend gemachten Schaden nachzuweisen.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges ist rexincom berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Falls rexincom ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist rexincom berechtigt, diesen geltend zu machen. Darüber hinaus ist rexincom berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Bearbeitungsgebühren / Mahngebühren zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren als den geltend gemachten Verzugsschaden nachzuweisen.

9.4 rexincom kann Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragen.


10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

10.1 Gegen Forderungen von rexincom kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

10.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


11. Kündigung

11.1 Die für die einzelnen Leistungen geltenden Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten sind den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Produktes zu entnehmen. Ist keine feste Vertragslaufzeit vereinbart, gelten die Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen.

11.2 Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats möglich, jedoch nicht vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Wird ein Vertrag mit vereinbarter Mindestlaufzeit nicht rechtzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um die vereinbarte Folgelaufzeit.

11.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat jede Kündigung schriftlich (nicht inelektronischer Form) zu erfolgen.


12. Haftung

12.1 rexincom ist für fremde Inhalte nur dann verantwortlich, wenn

a) rexincom Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen oder den Informationen hat und im Falle von Schadensersatzansprüchen auch die Tatsachen oder Umstände kennt, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird und wenn

b) rexincom nicht unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald rexincom diese Kenntnis erlangt hat. Vorgenanntes gilt sowohl für sämtliche Portale von rexincom als auch für die Inhalte in rexincom Foren, Newsgroups und Chats. Von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog.„Links“) aus dem Angebot von rexincom bestehen, distanziert sich rexincom ausdrücklich und übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für diese. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich. Dasselbe gilt für alle Inhalte der Seiten, die innerhalb des Angebotes von rexincom in sog. „Frames“ unter einer rexincom Navigationsleiste dargestellt werden. rexincom haftet nicht für Beeinträchtigungen, Beschränkungen oder Leistungshindernisse, sowie Verzögerungen und Unterbrechungen der Dienstleistungen, die auf Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereiches beruhen. Insbesondere übernimmt rexincom keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen und die konstante Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes oder die Datendurchführung über ein bestimmtes Netz.

12.2 rexincom haftet für sämtliche Schäden des Nutzers, gleich ob aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze. Dies gilt nicht im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (§ 444 BGB). Soweit die Haftung für rexincom ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von rexincom.

12.3 rexincom haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.4 Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von rexincom oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet rexincom nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet rexincom jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

12.5 Soweit rexincom Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung für Vermögensschäden auf einen Höchstbetrag von € 6000, je Nutzer, höchstens auf einen Gesamtbetrag von € 100.000,00 gegenüber allen Geschädigten je Schadensereignis beschränkt. Übersteigen die Ansprüche aller Geschädigten im Rahmen eines Schadensereignisses die Höchstgrenze, werden die Ansprüche der einzelnen Geschädigten im Verhältnis des Gesamtschadens zur Höchstgrenze gekürzt. Diese Beschränkungen gelten nicht in den Fällen der Ziffer 12.3.

12.6 Dem Nutzer ist bekannt, dass permanent Viren, Würmer, Trojaner, Spam und andere Sicherheitsrisiken neu bzw. weiter entwickelt werden und daher keine Virussoftware, Spamfilterfunktion etc. einen Computer komplett vor entsprechenden Angriffen aus dem Internet schützen kann. rexincom weist ausdrücklich darauf hin, dass auch die eventuell von rexincom angebotenen Sicherheitsprodukte keinen 100%igen Schutz vor Viren, Spam oder ähnlichen Computerangriffen bieten. rexincom übernimmt daher keine Gewähr für die Sicherheit eines Dienstes vor entsprechenden Gefährdungen.

12.7 rexincom weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwareprogramme so zu entwickeln, dass diese in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Daher übernimmt rexincom keine Haftung für die Fehlerfreiheit von dem Nutzer zur Verfügung gestellter bzw. verkaufter Software und eventueller dadurch entstandener Schäden. Insbesondere übernimmt rexincom keine Gewährleistung, dass die Produkte mit Softwareprogrammen Dritter zusammenarbeiten, es sei denn, das zum jeweiligen Produkt zugehörige Begleitmaterial sieht eine solche Zusammenarbeit ausdrücklich vor. rexincom haftet nicht für mittelbare Schäden oder für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

12.8 Unbeschadet vorstehender Regelungen, haftet rexincom bei Datenverlusten des Nutzers nur, wenn der Nutzer sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Diese Ziffer gilt nicht in den Fällen der Ziffer 12.3.

12.9 Eine über die vorstehend geregelte hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.


13. Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit dem Nutzer einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten) sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikations - oder Telemediendiensten (Verkehrs oder Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet oder nutzt rexincom nur, wenn und soweit der Nutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt. Der Nutzer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass sämtliche von ihm auf den Internetseiten von rexincom aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist.

13.2 Der Nutzer willigt darin ein, dass rexincom seine personenbezogenen Daten an Dritte (insbesondere an verbundene Unternehmen), deren sich rexincom zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer bzw. zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. Im Falle der Übertragung des Vertragsverhältnisses innerhalb des Konzerns stimmt der Nutzer einer Weitergabe seiner Daten ebenfalls zu. Das Widerrufsrecht des Nutzers nach 13.11 bleibt von dieser Regelung unberührt. Soweit dieser Widerruf rexincom die Vertragserfüllung unmöglich macht, hat rexincom ein Kündigungsrecht.

13.3 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf rexincom Verkehrsdaten speichern und übermitteln. rexincom wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Nutzer nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Nutzer von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Nutzers keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Nutzers oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft rexincom keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, wenn der Nutzer in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Nutzer vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten hingewiesen werden.

13.4 Beauftragt rexincom Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounternehmen mit der Einziehung der Entgeltforderungen, kann rexincom Verkehrsdaten und sonstige zur Ermittlung und zur Abrechnung der Entgelte für Telekommunikationsdienste mit dem Nutzer erforderliche Daten an diese übermitteln, soweit es zum Einzug des Entgelts und der Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Gleiches gilt, soweit rexincom einen anderen Diensteanbieter, dessen sich rexincom zur Erfüllung der dem Nutzer geschuldeten Telekommunikationsdienstleistungen bedient, mit der Rechnungsstellung und dem Forderungseinzug beauftragt.

13.5 Bei einer eventuellen Einwahl ins Internet über rexincom wird die Rufnummer des Nutzers zu Abrechnungszwecken erhoben, verarbeitet und an den jeweiligen Teilnehmernetzbetreiber übermittelt.

13.6 Um die Einwahl ins Internet nach den Anforderungen der Nutzer gestalten zu können, willigt der Nutzer darin ein, dass die Nutzung des Services unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt rexincom vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Nutzers (Ziff. 13.11) bleibt von dieser Regelung unberührt.

13.7 Diensteanbieter, die mit rexincom in Kooperation stehen und auf deren Dienste die Nutzer über die Internetseiten zugreifen können, erhalten von rexincom lediglich während der Nutzung die Mitgliedskennung des jeweiligen Nutzers zum Zwecke der Abrechnung.

13.8 Der Nutzer willigt darin ein, dass rexincom seine Bestandsdaten zur Beratung des Nutzers, zur Information über neue Produkte, zur Marktforschung und zur Werbung (auch telefonisch) verarbeiten und nutzen darf, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der Nutzer in die Verarbeitung und Nutzung seiner Verkehrs und Nutzungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikations bzw. Telemediendiensten ein. Die Daten eines Angerufenen werden dabei unverzüglich anonymisiert. Das jeweilige Widerrufsrecht des Nutzers bleibt von dieser Regelung unberührt.

13.9 Darüber hinaus behandelt rexincom die Daten vertraulich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Eine über den hier beschriebenen Umfang hinausgehende Erhebung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung seitens der Nutzer.

13.10 Der Nutzer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden. Der Nutzer stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.

13.11 Der Nutzer kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf hat der Nutzer online unter Verwendung des Kontaktformulars unter https://www.rexincom.de zu erklären. Dem Nutzer ist bekannt, dass eine Bearbeitung seines Widerrufs nur bei der Verwendung dieses Kontaktformulars unter vollständiger Angabe aller erforderlichen Daten gewährleistet werden kann.


14. Auskunfteien

Der Telekommunikations Pool (kurz TKP) ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Unternehmen, die gewerbsmäßig entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen. Zweck des TKP ist, die hieran beteiligten Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen, die bei der Erbringung von gewerblichen Leistungen an zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Vertragspartner entstehen können. Hierzu melden die am TKP beteiligten Unternehmen Daten über ihre Vertragspartner in den Pool ein, wenn diese Vertragspartner Entgelte für die erbrachten Leistungen schuldig geblieben sind. rexincom ist berechtigt, Name (bei gewerblichen Vertragspartnern: die Firma), Anschrift sowie bei natürlichen Personen das Geburtsdatum des Kunden zum Zwecke der Bonitätsprüfung an den TKP zu übermitteln und von dort – soweit vorhanden – zu diesem Zweck Auskünfte einzuholen. rexincom ist darüber hinaus berechtigt, Meldungen über unbestrittene, schuldig gebliebene Entgelte nach Höhe und Entstehungsdatum sowie den
Stand des Beitreibungsverfahrens für erbrachte Vertragsleistungen an den TKP nach Abwägung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu übermitteln. Der TKP wird von der infoscore Consumer Data GmbH (kurz: ICD), Rheinstr. 99, 76532 BadenıBaden, betrieben. Bei der ICD kann – ausschließlich auf schriftlichem Wege – Auskunft darüber eingeholt werden, ob Daten im TKP zur Person des Anfragenden gespeichert sind.


15. Schlichtung

Der Nutzer kann durch einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) ein Schlichtungsverfahren nach § 47a TKG einleiten, wenn er der Meinung ist, dass rexincom eine in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt hat.


16. Schlussbestimmungen

16.1 rexincom ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Widerherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses mit Zustimmung des Nutzers zu ändern, sofern dies aufgrund unvorhersehbarer technischer, rechtlicher oder regulatorischer Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich wird, die rexincom nicht veranlasst und auf die rexincom keinen Einfluss hat. Wesentliche Regelungen des Vertrages, insbesondere solche über Art und Umfang der vereinbarten Leistungen, der Laufzeit und Regelungen zur Kündigung sind von dieser Änderungsbefugnis ausgenommen.

16.2 Die Leistungsbeschreibungen und vereinbarten Preise können nur geändert werden, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von rexinxom für den Nutzer zumutbar ist, technische, regulatorische oder kalkulatorische Veränderungen der Marktverhältnisse nach Vertragsschluss dies erforderlich machen oder Dritte, von denen rexincom notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder ihre Preise erhöhen. Eine Preiserhöhung ist auf den Umfang der Kostenerhöhung begrenzt.

16.3 Die Zustimmung des Nutzers zu den in Ziffer 16.1 und 16.2 genannten Änderungen gilt als erteilt, wenn rexincom dem Nutzer die Änderung in geeigneter Form (schriftlich oder elektronisch) unter Einhaltung einer angemessenen Frist mitteilt und der Nutzer der Änderung nicht innerhalb der in der Mitteilung gesetzten Frist widerspricht. rexincom verpflichtet sich, den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

16.4 Soweit sich die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen erhöhen, welche nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses des Nutzers mit rexincom sind, kann rexincom die dem Nutzer in Rechnung gestellten Entgelte für die betroffene Leistung anpassen, ohne dass ein Widerspruchsrecht des Nutzers besteht. Insbesondere gilt dies bei einer Erhöhung der Preise Seitens der Deutschen Telekom AG für die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung oder von Interconnectionleistungen sofern rexincom auf solche zum Zwecke der Vertragserfüllung zurückgreift bzw. zurückgreifen muss.

16.5 Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine Partei ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Ungeachtet des vorstehenden Übertragungsverbots ist es rexincom gestattet, diesen Vertrag an ein mit der rexincom verbundenes Unternehmen zu übertragen.

16.6 Willenserklärungen dürfen von beiden Vertragsparteien in elektronischer Form abgegeben werden und gelten damit als schriftlich abgegeben, soweit nicht ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht oder die vorliegenden AGB die elektronische Form ausschließen.

16.7 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG Abkommen) wird ausgeschlossen.

16.8 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der oben beschriebenen Dienste von rexincom oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist das Amtsgericht in ERLANGEN ausschließlich zuständig, sofern der Nutzer Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. rexincom ist berechtigt, den Nutzer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

16.9 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.


Adelsdorf, den 01.01.2018

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